Biozid-Info
aktuell - ein Service der Firma Frowein.
Rodentizide Produkte mit dem Wirkstoff Difenacoum dürfen ab dem 01. 04. 2010 (Termin in Deutschland und Österreich kann ggf. abweichen) nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer einen Zulassungsantrag nach ANNEX III der EG-Richtlinie 98/8 (Biozid-Richtlinie) eingereicht hat. Produkte mit Difenacoum dürfen künftig nicht mehr als Haftgift verwendet werden. Rodentizide Konzentrate zur Selbstherstellung von Fraß- oder Trinkködern mit dem Wirkstoff Difenacoum wird es künftig auch nicht mehr geben; Produkte dürfen nur noch gebrauchsfertig in Verkehr gebracht werden. Es gelten Aufbrauchfristen.
Unsere aktuellen Informationen rund um die Biozid-Richtlinie
liefert Ihnen die Firma Frowein GmbH & Co. KG. Die Biozid-Info wird
als Service von Frowein für die Leser von DpS nach bestem Wissen und
entsprechendder jeweils vorliegenden Informationen verfasst. Für die
Richtigkeit wird weder von der Firma Frowein noch vom Beckmann Verlag eine
Haftung übernommen.