Derzeit gibt es auf EU-Ebene einen Vorschlag, der vorsieht, dass das HACCP-Konzept für kleinere und mittlere Unternehmen zukünftig wegfallen soll*. Nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen alle Lebensmittelunternehmer ein Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, das auf den HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point)-Grundsätzen beruht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass manche Unternehmen der Lebensmittelbranche die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 an die Lebensmittelhygiene auch ohne ein HACCP-basiertes System erfüllen können.
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